Sozialhilfe

Aktuelle Informationen zur Sozialhilfe

Vielfältige Informationen zu den Hartz 4 - Themen: Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

Das Recht der Sozialhilfe wurde durch die Hartz 4 Gesetze mit Wirkung zum 1.1.2005 neu geordnet. Das Bundessozialhilfegesetz wurde ausser Kraft gesetzt. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die aktuellen Neurregelungen geben.

Wirksam ist nun das Sozialgesetzbuch XII, SGB XII: es regelt die Rechtsverhältnisse derjenigen, die Sozialhilfe beziehen können, d.h. einen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Eine Berechtigung zum Bezug von Sozialhilfe haben nur noch Hilfebedürftige, die nicht erwerbsfähig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben keinen Asnpruch auf Sozialhilfe, sondern auf Arbeitslosengeld II.

Daraus erkennt man, dass die Neugestaltung und Entwicklung des Sozialhilferechts sich in einem engem Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu der neuartigen Leistung Arbeitslosengeld II befindet. Das Arbeitslosengeld II ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II).

Hintergrund der Neuordung des Rechts waren – auch wenn das nicht immer zugegeben wurde – die Unmöglichkeit der Finanzierbarkeit des bisherigen Systemsaus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. In den Vordergrund wurden als Leitlinien der Reform gestellt:

Die Stärkung der Eigenverantwortung des Individuums.
Die Vereinfachung der Verwaltung.
Durchsichtigkeit des Systems.
Die Hervorhebung des Grundsatzes ambulant vor stationär.

Die Hilfeleistungen sind zugunsten einer Pauschalierung vereinfacht worden, bisherige einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, z.B. für Kleidung, in den Regelsatz integriert. Dafür wurde der Regelsatz angehoben: von ca. 290 Euor monatlich auf 345 Euro monatlich (westliche Bundesländer). Die Hilfebedürftigen sollen durch diese Pauschalierung eine größere Eigenverantwortlichkeit bekommen. Sie sind angehalten selbständiger zu wirtschaften. Für die Sozialverwaltung hat dies natürlich erhebliche Vorteile: es werden Kapazitäten eingespart, es tritt eine Verwaltungsvereinfachung ein. Einmalige Leistungen brauchen und können nicht mehr einzeln beantragt werden. Es erfolgt keine Entscheidung und Auszahlung.

Wir geben ihnen hier noch einmal eine Zusammenfassung zur Neuregelung:

Hilfe zum Lebensunterhalt („die Sozialhilfe“) ist lediglich eine Auffangleistung.
Die neue Regelsätze beinhalten auch einmalige Leistungen.
Es wrden aktivierende Leistungen als Anreiz zur eigenständigen unabhängigen Lebensführung gebeben.
Es gibt ein persönliches Budget. Ambulanter Leistungen erhalten Vorrang vor stationärer Versorgung Die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung werden in das SGB XII, also das Recht der Sozialhilfe, mit einbezogen.
Es erfolgt eine Verwaltungsmodernisierung.
Die Gewähung von Sozialhilfe im Ausland wird neu geregelt. Die ist die Konsequenz von Missbräuchen, die in der Öffentlichkeit Ärger erregten.
Es erfolgt eine strikte Abgrenzung zu anderen Leistungen; die Sozialhilfe ist eine subsidiäre Hilfe.

Sozialhilfe A - Z

  • Einführung Sozialhilfe
  • Sozialhilfe A - Z
  • Sozialhilfe Regelsätze
  • Sozialhilfe Berechnung

  • Sozialhilfe Rechtsvorschriften

  • Sozialgesetzbuch XII
  • Dagegen setzten wir zum Rückblick eine Übersicht über das alte - nicht mehr gültige - Bundessozialhilfegesetz:

    Bundessozialhilfegesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)

    ABSCHNITT 1
    Allgemeines

    § 1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe
    § 2 Nachrang der Sozialhilfe

    § 3 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles § 3a Vorrang der offenen Hilfe
    § 4 Anspruch auf Sozialhilfe
    § 5 Einsetzen der Sozialhilfe

    § 6 Vorbeugende Hilfe, nachgehende Hilfe
    § 7 Familiengerechte Hilfe
    § 8 Formen der Sozialhilfe
    § 9 Träger der Sozialhilfe
    § 10 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege

    ABSCHNITT 2
    Hilfe zum Lebensunterhalt

    UNTERABSCHNITT 1
    Personenkreis, Gegenstand der Hilfe

    § 11 Personenkreis
    § 12 Notwendiger Lebensunterhalt
    § 13 Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
    § 14 Alterssicherung
    § 15 Bestattungskosten
    § 15a Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
    § 15b Darlehen bei vorübergehender Notlage
    § 16 Haushaltsgemeinschaft
    § 17 Beratung und Unterstützung

    UNTERABSCHNITT 2
    Hilfe zur Arbeit

    § 18 Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
    § 18a Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern
    § 19 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
    § 20 Besondere Arbeitsgelegenheiten

    UNTERABSCHNITT 3
    Form und Maß der Leistungen

    § 21 Laufende und einmalige Leistungen
    § 22 Regelbedarf
    § 23 Mehrbedarf
    § 24 (weggefallen)

    UNTERABSCHNITT 4
    Ausschluß des Leistungsanspruchs, Einschränkung der Leistung, Aufrechnung

    § 25 Ausschluß und Einschränkung der Leistung
    § 25a Aufrechnung
    § 26 Sonderregelung für Auszubildende

    ABSCHNITT 3
    Hilfe in besonderen Lebenslagen

    UNTERABSCHNITT 1
    Allgemeines>p> § 27 Arten der Hilfe
    § 28 Personenkreis
    § 29 Erweiterte Hilfe, Aufwendungsersatz
    § 29a Einschränkung oder Aufrechnung der Hilfe

    UNTERABSCHNITT 2
    Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage

    § 30 Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage

    UNTERABSCHNITT 3
    (weggefallen)

    UNTERABSCHNITT 4
    Hilfe bei Krankheit, vorbeugende und sonstige Hilfe

    § 36 Hilfe zur Familienplanung
    § 36a Hilfe bei Sterilisation
    § 36b Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    § 37 Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe
    § 37a Hilfe bei Sterilisation
    § 37b Hilfe zur Familienplanung
    § 38 Leistungserbringung, Vergütung

    UNTERABSCHNITT 5, 5a und 6
    (weggefallen)

    UNTERABSCHNITT 7
    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

    § 39 Personenkreis und Aufgabe
    § 40 Leistungen der Eingliederungshilfe
    § 40a Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen
    § 41 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte
    § 42 (weggefallen)
    § 43 Erweiterte Hilfe
    § 44 Vorläufige Hilfeleistung
    § 45 (weggefallen)
    § 46 Gesamtplan
    § 47 Bestimmungen über die Durchführung der Hilfe

    UNTERABSCHNITT 8
    (weggefallen)

    UNTERABSCHNITT 9
    Blindenhilfe

    § 67 Blindenhilfe

    UNTERABSCHNITT 10
    Hilfe zur Pflege

    § 68 Inhalt
    § 68a Bindungswirkung
    § 69 Häusliche Pflege
    § 69a Pflegegeld
    § 69b Andere Leistungen
    § 69c Leistungskonkurrenz

    UNTERABSCHNITT 11
    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

    § 70 Inhalt und Aufgabe
    § 71 Hilfe durch anderweitige Unterbringung Haushaltsangehöriger

    UNTERABSCHNITT 12
    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    § 72 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    § 73 (weggefallen)
    § 74 (weggefallen)

    UNTERABSCHNITT 13
    Altenhilfe

    § 75 Altenhilfe

    ABSCHNITT 4
    Einsatz des Einkommens und des Vermögens

    UNTERABSCHNITT 1
    Allgemeine Bestimmungen über den Einsatz des Einkommens

    § 76 Begriff des Einkommens
    § 77 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen
    § 78 Zuwendungen

    UNTERABSCHNITT 2
    Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen

    § 79 Allgemeine Einkommensgrenze
    § 80 (weggefallen)
    § 81 Besondere Einkommensgrenze
    § 82 Änderung der Grundbeträge
    § 83 Zusammentreffen mehrerer Einkommensgrenzen
    § 84 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
    § 85 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
    § 86 (weggefallen)
    § 87 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf

    UNTERABSCHNITT 3
    Einsatz des Vermögens

    § 88 Einzusetzendes Vermögen, Ausnahmen
    § 89 Darlehen

    ABSCHNITT 5
    Verpflichtungen anderer

    § 90 Übergang von Ansprüchen
    § 91 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
    § 91a Feststellung der Sozialleistungen

    ABSCHNITT 6
    Kostenersatz

    § 92 Allgemeines
    § 92a Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
    § 92b (weggefallen)
    § 92c Kostenersatz durch Erben

    ABSCHNITT 7
    Einrichtungen, Arbeitsgemeinschaften

    § 93 Einrichtungen
    § 93a Inhalt der Vereinbarungen
    § 93b Abschluß von Vereinbarungen
    § 93c Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
    § 93d Verordnungsermächtigung, Rahmenverträge
    § 94 Schiedsstelle
    § 95 Arbeitsgemeinschaften

    ABSCHNITT 8
    Träger der Sozialhilfe

    § 96 Örtliche und überörtliche Träger
    § 97 Örtliche Zuständigkeit
    § 98 (weggefallen)
    § 99 Sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers
    § 100 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers
    § 101 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers
    § 101a Experimentierklausel
    § 102 Fachkräfte

    ABSCHNITT 9
    Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe

    § 103 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt
    § 104 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
    § 105 (weggefallen)
    § 106 (weggefallen)
    § 107 Kostenerstattung bei Umzug
    § 108 Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland
    § 109 Ausschluß des gewöhnlichen Aufenthalts
    § 110 (weggefallen)
    § 111 Umfang der Kostenerstattung
    § 112 (weggefallen)
    § 113 Regelungsermächtigung

    ABSCHNITT 10
    Verfahrensbestimmungen

    § 114 Beteiligung sozial erfahrener Personen
    § 115 (weggefallen)
    § 116 Pflicht zur Auskunft
    § 117 Überprüfung, Verwaltungshilfe
    § 118 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes

    ABSCHNITT 11
    Sonstige Bestimmungen

    § 119 (aufgehoben)
    § 120 Sozialhilfe für Ausländer
    § 121 Erstattung von Aufwendungen anderer
    § 122 Eheähnliche Gemeinschaft
    § 122a Vorrang der Ersatzansprüche

    ABSCHNITT 12
    Sonderbestimmung zur Sicherung der Eingliederung behinderter Menschen

    § 123 (aufgehoben)
    § 124 (aufgehoben)
    § 125 (aufgehoben)
    § 126 Aufgaben des Gesundheitsamtes
    § 126a (aufgehoben)
    § 126b (aufgehoben)

    ABSCHNITT 13
    Sozialhilfestatistik

    § 127 Anordnung als Bundesstatistik
    § 128 Erhebungsmerkmale
    § 129 Hilfsmerkmale
    § 130 Periodizität, Berichtszeitraum
    § 131 Auskunftspflicht
    § 132 Übermittlung, Veröffentlichung
    § 133 Übermittlung an Kommunen
    § 134 Zusatzerhebungen
    § 135 (weggefallen)
    § 136 (weggefallen)
    § 137 (weggefallen)
    § 138 (weggefallen)

    ABSCHNITT 14
    Übergangs- und Schlußbestimmungen

    § 139 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
    § 140 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften
    § 141 (weggefallen)
    § 142 (weggefallen)
    § 143 Übergangsregelung für ambulant Betreute
    § 144 Übergangsregelung für die Kostenerstattung
    § 145 Kostenerstattung bei Evakuierten
    § 146 Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
    § 147 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland
    § 147a Übergangsregelung aus Anlaß des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
    § 147b (aufgehoben)
    § 148 bis 150 (Änderung von Gesetzen)
    § 151 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
    § 152 Maßgaben des Einigungsvertrages

    Webverzeichnis